KLETTERSTEIGORDNUNG

Für Ihre sichere Begehung des Klettersteigs auf der Riegersburg bitten wir Sie, die folgenden Sicherheits- und Verhaltensregeln sorgfältig zu beachten.

Mit dem Erwerb des Tickets bzw. mit der Benutzung des Klettersteigs erkennen Sie die Klettersteigordnung vollinhaltlich an. Verstöße gegen diese Bestimmungen oder die Missachtung von Sperren und Anweisungen können zum sofortigen Entzug der Benutzungsberechtigung sowie zum Verweis von der Anlage führen.

Klettersteige Riegersburg

VERHALTENSREGELN

Benutzung auf eigene Verantwortung

  • Der Klettersteig ist eine alpine Anlage mit erhöhtem Unfall-, Absturz- und Steinschlagrisiko.
  • Die Benutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.
  • Die Benutzung ist nur mit vollständiger, geeigneter und funktionsfähiger Klettersteigausrüstung zulässig. Dazu gehören insbesondere Klettergurt, normgerechtes Klettersteigset und Kletterhelm.
  • Der Klettersteig darf nur von körperlich, konditionell und technisch geeigneten Personen begangen werden.
  • Kinder und Jugendliche dürfen den Klettersteig nur bei entsprechender Eignung und unter Einhaltung der gesetzlichen Aufsichtspflichten begehen.
  • Sperren, Warnhinweise und Anordnungen des Betreibers sind ausnahmslos zu beachten.
  • Die jeweils geltenden Öffnungs- und Sperrzeiten sind auf dieser Website ersichtlich und verbindlich zu beachten.
  • Keine Benutzung bei Gewittergefahr, Sturm, Nässe, Vereisung, Dunkelheit oder sonst ungeeigneten Verhältnissen.
  • Keine Benutzung unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, soweit dadurch die sichere Begehung beeinträchtigt ist.
  • Zwischen Personen ist stets ausreichender Abstand einzuhalten. Überholen ist nur nach vorheriger Absprache und nur an geeigneten, sicheren Stellen zulässig.
  • Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für jederzeitige Begehbarkeit oder Gefahrlosigkeit. Naturgefahren, witterungsbedingte Veränderungen, Steinschlag, Materialabnutzung sowie technische oder betriebliche Sperren sind jederzeit möglich.
  • Erkennbare Schäden, lose Sicherungen oder sonstige Mängel sind dem Betreiber unverzüglich zu melden Burg Riegersburg +43 3153 8278-1. Bei erkennbaren Schäden ist die Begehung zu unterlassen.
  • Im Notfall ist unverzüglich Hilfe zu verständigen: Burg Riegersburg +43 3153 8278-1, Bergrettung 140, Euronotruf 112.
  • Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Burg Riegersburg Betriebs GmbH nicht für Sach- und Vermögensschäden aus der Benutzung des Klettersteigs; ausgenommen bleiben Personenschäden sowie Fälle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder zwingender gesetzlicher Haftung.
  • Wer den Klettersteig benutzt, erkennt diese Klettersteigordnung als verbindlich an.